Aktueller Inhalt:
In der neuen Version 6.4 der PKH/VKH-Berechnungstabelle werden neben den Freibeträgen und dem Kindergeld, u.a. der Rundfunkbeitrag und die bundesweiten Regelbedarfe berücksichtigt. Wie und wo Einkommen, Versicherungsbeiträge und weitere Werte einzugeben sind, erfahren Sie in der einer Kurzanleitung.
Die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Rechte zu verfolgen oder zu verteidigen, wenn sie die damit verbundenen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können.
Das Verfahren bzw. der Prozess darf allerdings nicht nur geringe Aussicht auf Erfolg haben und nicht mutwillig erscheinen. Je nach wirtschaftlicher Situation müssen die angefallenen Kosten des Rechtsstreits in monatlichen Raten zurückgezahlt werden oder nicht.
Prozesskostenhilfe: PKH-Rechner
und weitere Berechnungsprogramme im Bürgerservice des Justizportals Nordrhein-Westfalen.