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Dr. Benjamin Limbach: „In Deutschland suchen in den nächsten Jahren zahllose Unternehmen eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Dennoch gibt es hierzulande kein gefestigtes Recht, wie bei Unternehmenstransaktionen in Streitfällen zu entscheiden ist. Aufgrund der immensen wirtschaftlichen Bedeutung und rechtlichen Komplexität des Unternehmenskaufs ist es an der Zeit, dass sich Expertinnen und Experten sich mit der Frage beschäftigen, ob es auf diesem Gebiet Verbesserungsbedarf gibt.“
Zum Auftakt der heutigen Sitzung wandten sich Prof. Dr. Barbara Grunewald und Prof. Dr. Joachim Hennrichs (beide Universität zu Köln) mit kurzen Impulsvorträgen an die Teilnehmenden und gingen aus Sicht der Wissenschaft auf einzelne diskussionswürdige Themen des aktuellen Rechts ein. Die Arbeitsgruppe wird in ihren Beratungen unter anderem der Frage nachgehen, ob und wie gesetzliche Regelungen zum Unternehmenskauf dazu beitragen können, die Rechtssicherheit und -transparenz für Unternehmen und Beratungspraxis zu erhöhen, die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zu verbessern und so die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern. Gerade kleineren und mittleren Unternehmen könnte die Unternehmensnachfolge erleichtert werden.