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Cybergrooming

Quelle: Justiz NRW

Cybergrooming: Neuer Podcast der Justiz NRW

Meldung von Fällen und weitere Informationen auf der Plattform „ZEBRA“

In unserem neuen Podcast „Cybergrooming“ erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff verbirgt, welche Möglichkeiten man als betroffene Person hat und welche Präventionsmaßnahmen es gibt. Staatsanwältin Tina Langer von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) erläutert das Thema.

In der ZAC NRW arbeitet sie in der Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung Kinderpornographie in digitalen Medien. Sie befasst sich u.a. mit Straftaten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Darunter fallen u.a. auch die sogenannten Cybergrooming-Straftaten.

Auf der Plattform „ZEBRA“ der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen können sich Betroffene weiter informieren und über ein Kontaktformular entsprechende Fälle melden.

Cybergrooming
Podcast der Justiz NRW aus der Reihe „Recht verständlich.“