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barrierefreies Bauen 1

v.l.n.r.: Heinrich Johannes Schäfer, Dr. Benjamin Limbach, Günter Uhlworm, Andrea Butenuth.

Barrierefrei erreichbare Justiz für alle Menschen gleichermaßen

Herzensangelegenheit der Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen in der Justiz NRW

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach und die Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz Nordrhein-Westfalen haben heute (28.04.) den Leitfaden zum barrierefreien Bauen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsgericht Gummersbach unterzeichnet.

Der Leitfaden sei eine Herzensangelegenheit von ihr, so Andrea Butenuth als Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ihr sei es besonders wichtig, dass mit dem Leitfaden künftig sichergestellt sei, dass sich durch den Einbau von barrierefreien Elementen schwerbehinderte Menschen überall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zurechtfinden.

Günter Uhlworm als Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen des nicht-richterlichen Dienstes ist sehr stolz auf den nun vorliegenden Leitfaden. Er betonte die stets gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Leitfadens.

Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, an der Vertreterinnen und Vertreter der Hauptschwerbehindertenvertretungen, des Ministeriums der Justiz und dessen Geschäftsbereichs, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen sowie ein externer Sachverständiger mitgewirkt haben.

Der neue Leitfaden beschreibt verbindlich, wie die Barrierefreiheit bei der Realisierung von Bauvorhaben von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen umzusetzen ist. Es handelt sich um ein gemeinsames Konzept der Schwerbehindertenvertretungen und der Justizverwaltung.

Der Leitfaden regelt detailliert die Barrierefreiheit der äußeren und inneren Erschließung der Liegenschaften (beispielsweise durch Vorgaben zu Pkw-Stellplätzen, Rampen, Treppen im Innen- und Außenbereich, Handläufen, Glasmarkierungen, Bodenleitsystemen). Ferner definiert er Anforderungen an eine barrierefreie Alarmierung und Evakuierung.

Der Leitfaden zum barrierefreien Bauen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen wird in Kürze hier veröffentlicht.

Pressemitteilung

des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen