/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Windenergien

Bürokratieabbau bei erneuerbaren Energien

NRW will den Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen und alle anderen Anlagengenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (darunter auch Elektrolyseure, Biogasanlagen etc.) beschleunigen

Am 6. November 2023 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder in einer Besprechung den "Pakt für schnellere Planung, Genehmigung und Umsetzung" beschlossen. Darin wird unter anderem empfohlen, dass die Länder in bestimmten Fällen auf das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht verzichten sollen, bevor es zu einer Klage kommt, sofern das vertretbar ist. Alle Länder prüfen derzeit, wie sie diese Vorgaben umsetzen können.

Kurzgefasst: Das Landeskabinett hat jetzt beschlossen, dass die Rechtslage in NRW bei Genehmigungsverfahren von erneuerbaren Energien vereinheitlicht und vereinfacht werden soll. Gegen eine erteilte Anlagengenehmigung steht immer und ausschließlich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Das noch in Teilen vorhandene Widerspruchsverfahren wird vollständig abgeschafft. Eine unübersichtliche Rechtslage wird entschlackt und Prozesse in der Verwaltung im Ergebnis beschleunigt. Das Vorhaben geht jetzt in das Parlamentarische Verfahren.