Die Justiz NRW in den sozialen Medien
Engagement bei Instagram, Facebook, Twitter und YouTube
Die Justiz des Landes betreibt neben den verschiedenen Internetpräsentationen auch verschiedene Kanäle in den sozialen Medien: bei YouTube www.youtube.com/justiznrw und www.youtube.com/JustizNRWKarriere , bei Twitter twitter.com/JM_NRW , bei LinkedIn www.linkedin.com/company/justiznrw bei Instagram www.instagram.com/justiz_nrw und www.instagram.com/justiz.nrwkarriere sowie bei Facebook www.facebook.com/Justiz.NRWKarriere .
Soziale Medien
Datenschutzhinweise
Im Social Media Newsroom werden verschiedene Soziale Medien über Plugins eingebunden (auch „Widgets“ genannt). Diese werden so angeboten, dass Daten erst nach Ihrer Zustimmung mittels einer sogenannten Zwei-Klick-Lösung übertragen werden können. Im Zuge der Zwei-Klick-Lösung werden Sie dazu aufgefordert, ausdrücklich und wissentlich zu entscheiden, ob Sie Plugins Sozialer Medien im Justizportal nutzen möchten. Erst nach dieser Zustimmung können Sie auf die Sozialen Medien im Justizportal zugreifen.
Wenn Sie Soziale Medien im Justizportal aktivieren, gelten für diese Anwendungen stets die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstes. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich darum, vor der Aktivierung die entsprechenden Datenschutzbestimmungen zu beachten, weil im Zweifelsfall bei jedem Aufruf der Sozialen Medien von Ihrem Rechner Daten unmittelbar an deren Betreiber übertragen werden.
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