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Tafel - Beauftragte für den Opferschutz

Quelle: © panthermedia.net/ flas100

Aufgaben

Zentrale Anlaufstelle und Lotsenfunktion

Unterstützung für Opfer, Netzwerkarbeit und unabhängige Stimme der Opfer


Opfer einer Straftat zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen eines Menschen. Dies gilt in besonderem Maße für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten. Niemand ist darauf vorbereitet, die wenigsten wissen, was auf sie zukommt, welche Rechte sie im Ermittlungs- und Strafverfahren haben, wo sie schnell und unkompliziert Hilfe und Unterstützung bekommen können. Neben Trauer und Wut sind auch Angst und Hilfslosigkeit verständliche und natürliche Reaktionen auf eine solche Erfahrung. 

In dieser Lage stehen die Beauftragte für den Opferschutz und ihr Team den Betroffenen als zentrale Anlaufstelle hilfreich zu Seite. Opfer, deren Angehörige und ihnen nahestehende Personen können sich jederzeit und mit allen Anliegen unmittelbar oder durch von ihnen beauftragte Dritte an die Beauftragte wenden. Dort erhalten sie zum einen unbürokratisch Informationen über ihre Rechte. Zum anderen ist eine der Kernaufgaben der Opferschutzbeauftragten, Kriminalitätsopfern den ersten Zugang zu den unterschiedlichen bestehenden Hilfeangeboten zu erleichtern. Sie nimmt eine Lotsenfunktion hin zu den verschiedenen Angeboten der Opferhilfe wahr. Damit ermöglicht sie einen niedrigschwelligen Zugang zu speziellen Unterstützungsleistungen. Da sie überregional agiert, kann sie im Bedarfsfall für eine Kooperation der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen untereinander und die Bündelung der Hilfsangebote sorgen. 

Die Beauftragte für den Opferschutz ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 Die Beauftragte für den Opferschutz fördert die Kooperation der Opferhilfeeinrichtungen untereinander, leistet Netzwerkarbeit und bündelt Hilfsangebote Dritter. So trägt sie dazu bei, dass die zahlreichen wertvollen Angebote der Opferhilfe und Opferunterstützung, die es in Nordrhein-Westfalen seit jeher gibt, weiter zusammenwachsen und im Sinne der Opfer kooperieren. 

In besonderen Lagen kann die Beauftragte auch selbst -  proaktiv – auf Betroffene zugehen und ihnen Hilfe und Beratung anbieten. Über ein Netzwerk aus Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz kann sie dabei unbürokratisch Kontakte zu den Staatsanwaltschaften und Gerichten herstellen. 

Schließlich berät sie das Ministerium der Justiz in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes und arbeitet an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes mit. Auch dritte Personen können bei ihr in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes Anregungen und Hinweise anbringen. Ein Rechtsanspruch darauf, dass die Beauftragte für den Opferschutz sich mit einer an sie gerichteten Eingabe befasst, besteht allerdings nicht. 

Das Nähere regelt das Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. April 2022 (GV NRW S. 521).

SGV Inhalt : Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen | RECHT.NRW.DE