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Aussetzung der Vollziehung_Steuerbescheid

Die in einem Steuerbescheid festgesetzten Steuerbeträge sind grundsätzlich auch dann zum Fälligkeitszeitpunkt an das Finanzamt zu zahlen, wenn der Bescheid mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beim Finanzamt oder beim Finanzgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides zu stellen.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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