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Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes. Sie nehmen selbständig die ihnen im Rechtspflegergesetz (RPflG) zugewiesenen Aufgaben wahr und sind nur dem Gesetz unterworfen (sachliche Unabhängigkeit). Die den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben betreffen insbesondere die Freiwillige Gerichtsbarkeit (Nachlass- und Registersachen, Grundbuchsachen, Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten). Sie sind ferner mit wichtigen Funktionen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren, im Insolvenzverfahren und in der Kostenabwicklung betraut. Nimmt eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger ein Geschäft vor, das ihm durch das RPflG nicht übertragen war und auch nicht übertragen werden kann, so ist dieses unwirksam.
Die Rechtspflegerausbildung besteht in Nordrhein-Westfalen aus einem Fachhochschulstudium im Beamtenverhältnis, aufgeteilt in 21 Monate fachwissenschaftliche Studienzeiten an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel und 15 Monate fachpraktische Studienzeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Schwerpunkte der Ausbildung sind das Zivil- und Zivilprozessrecht (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, Sachen-, Familien-, Erb-, Grundbuch-, Register-, Kosten-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungsrecht, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel nach der Zivilprozessordnung) sowie das Straf- und Strafverfahrensrecht (mehr Informationen auf der Website für die Nachwuchsgewinnung).