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Handelsregister

In den bei den Amtsgerichten geführten Handelsregistern werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Unternehmen registriert. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs.

Nach der Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Register-VO) vom 8. Mai 2013 (/SGV. NRW. 248  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) sind in Nordrhein-Westfalen 30 der insgesamt 129 Amtsgerichte für Handelsregistersachen zuständig. (Übersicht der zuständigen Registergerichte PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab)

Mit der Internet-Registerauskunft bietet die Justiz NRW die Möglichkeit, an jedem PC-Arbeitsplatz zu jeder Zeit Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. Darüber hinaus erfolgt die Einsicht - gebührenfrei - bei dem jeweiligen Registergericht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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