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Nachlassgericht

Das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt eines Verstorbenen ist in Deutschland für die gerichtliche Fürsorge des Nachlasses zuständig. Aufgaben eines Nachlassgerichts sind die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Bestellung eines Nachlasspflegers, die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen sowie die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers.

Weitere Informationen hierzu können im Bürgerservice unter der Rubrik Freiwillige Gerichtsbarkeit/Erbrecht nachgelesen werden

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