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Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, denen die Beurkundung von Rechtsvorgängen, die Beglaubigung von Unterschriften und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege obliegen. Sie sind nicht Vertreter einer Partei, sondern betreuen die Beteiligten unparteiisch.