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Die deutsche Gerichtsbarkeit ist in fünf Bereiche aufgeteilt, die als Zweige der Gerichtsbarkeit bezeichnet werden. Einer davon ist die ordentliche Gerichtsbarkeit mit dem Bundesgerichtshof an der Spitze; sie umfasst Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit und freiwillige Gerichtsbarkeit. Die anderen Gerichtszweige sind die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit.