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Revision

Die Revision eröffnet nach der ersten bzw. zweiten Instanz die Möglichkeit, in einer zweiten oder dritten gerichtlichen Fallprüfung den Rechtsstreit noch einmal in rechtlicher Hinsicht neu zu verhandeln und zu entscheiden. Zuständig für Revisionsverfahren sind in der Regel die obersten Bundesgerichte. In den meisten Strafsachen sind allerdings die Oberlandesgerichte zuständig.

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