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Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge): bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes (Personensorge) und sein Vermögen (Vermögenssorge) zu sorgen und das Kind gesetzlich zu vertreten.
Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge): bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes (Personensorge) und sein Vermögen (Vermögenssorge) zu sorgen und das Kind gesetzlich zu vertreten.