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Staatsanwalt (m/w/d)

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bearbeiten in den Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren, tragen die Verantwortung für deren sachgerechte Durchführung und treten vor Gericht für die Staatsanwaltschaft auf. Sie sind – im Gegensatz zu Richtern – nicht unabhängig, sondern an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Sie müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen, also zwei juristische Staatsexamen bestanden haben. Für bestimmte Aufgaben gibt es spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, beispielsweise Jugendstaatsanwältinnen und -anwälte (vgl. § 36 Jugendgerichtsgesetz) für Jugendsachen (Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende) und Jugendschutzsachen (Verfahren wegen Straftaten zum Nachteil Jugendlicher), andere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für Kapital- oder Wirtschaftsstrafsachen oder für Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

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