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Unterhalt ist der Lebensbedarf eines Menschen. Soweit Menschen ihren Lebensbedarf nicht selbst erwirtschaften können, finden die Vorschriften des Unterhaltsrechts Anwendung. Danach können Unterhaltsansprüche in folgenden Beziehungen bestehen: - Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern; nicht Geschwister) - Ehepartner – während der Ehe und nach der Scheidung - Lebenspartner – während der Lebenspartnerschaft und nach deren Aufhebung - Nicht verheiratete Eltern – Ansprüche der Mutter gegen den Vater. In diesen Beziehungen bestehen Unterhaltsansprüche nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Zum Umfang des Unterhaltsanspruchs s. "Düsseldorfer Tabelle".