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Zeuge

Der Zeuge stellt in einem Rechtsstreit bzw. Verfahren ein Beweismittel dar. Er hat über Tatsachen auszusagen, die er wahrgenommen hat (z.B. über die Beobachtung eines Verkehrsunfalls). Die Zeugenfähigkeit ist im Grunde nicht beschränkt, weshalb auch Kinder und Geisteskranke Zeugen sein können. Anders sieht es aus, wenn jemand an einem Verfahren als Partei, Beteiligter oder Beschuldigter beteiligt ist. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit einer Zeugenstellung. Andererseits besteht eine Zeugnispflicht, die von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung durchgesetzt werden kann. Zeugen können vereidigt werden und machen sich bei einer falschen Aussage strafbar. Jeder Zeuge ist vor seiner Vernehmung über sein Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren (siehe Broschüre Was Sie über Rechte und Pflichten des Zeugen wisssen sollten). Der Zeuge hat einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz.

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