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Besonderheiten beim Frauenvollzug

Informationen rund um das Thema Frauenvollzug.

In Nordrhein-Westfalen stehen für weibliche Gefangene, einschließlich der Untersuchungsgefangenen, rund 1200 Haftplätze in acht Justizvollzugsanstalten, darunter 20 Plätze im Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg, zur Verfügung. Die erwachsenen weiblichen Gefangenen sind in der Justizvollzugsanstalt Willich II untergebracht, einer reinen Frauenanstalt, sowie in besonderen Abteilungen der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen, Köln und in der Zweiganstalt Dinslaken der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn. Untersuchungshaft an weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden sowie Jugendstrafe an weiblichen Gefangenen wird  in einer besonderen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Iserlohn vollzogen; in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne werden Plätze des offenen Vollzugs vorgehalten.

Rund ein Viertel der Haftplätze für weibliche Gefangene befindet sich im offenen Vollzug.

Besonders hervorzuheben ist, dass Nordrhein-Westfalen über eine besondere Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, weibliche Gefangene zusammen mit ihren Kindern unterzubringen. Die so genannte Mutter-Kind-Einrichtung ist dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg als Einrichtung des offenen Vollzuges angeschlossen; sie verfügt über 16 Plätze für Mütter und bis zu 20 Plätze für deren Kinder.

Der Frauenvollzug in Nordrhein-Westfalen ist ein Mehrgenerationenvollzug. Eine Binnendifferenzierung nach Alter, Vollzugsdauer und Delikt ist schon aufgrund des prozentual kleinen Anteils von weiblichen Inhaftierten nicht darstellbar (mehr Daten gibt es im Bereich Statistik).