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Was macht eigentlich eine Generalstaatsanwaltschaft und wie ist sie aufgebaut?
Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaften
Eine Generalstaatsanwaltschaft hat unterschiedliche Aufgaben. Zum einen ist sie im Bereich der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Generalstaatsanwaltschaft" tätig. Außerdem erledigt sie unter der Bezeichnung "Die Generalstaatsanwältin" bzw. "Der Generalstaatsanwalt" als Mittelbehörde Verwaltungsaufgaben. Die Aufgabenschwerpunkte in beiden Bereichen sind Folgende:
Fach- und Dienstaufsicht
Die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin bzw. eines Generalstaatsanwalts als Leiterin oder Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres oder seines Bezirks und damit über alle ihr bzw. ihm unterstellten Bediensteten. Diese bezweckt eine einheitliche und gleichmäßige Entscheidungspraxis im Bezirk. Die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht erfolgt insbesondere durch Bearbeitung aller Beschwerden von Geschädigten oder sonst am Verfahren beteilligten Personen gegen eine von einer Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Außerdem wird die Fach- und Dienstaufsicht durch Auswertung aller von den nachgeordneten Behörden erstatteten Berichte und durch regelmäßige Geschäftsprüfungen der Staatsanwaltschaften des Bezirks wahrgenommen.
Eigene Ermittlungstätigkeit
In jedem Bundesland ist die Generalstaatsanwaltschaft, in deren Bezirk die jeweilige Landesregierung ihren Sitz hat, landesweit zuständig für Ermittlungsverfahren wegen Staatsschutzdelikten, beispielsweise wegen Hochverrats, Friedensverrats, Landesverrats oder Straftaten gegen die äußere Sicherheit, soweit diese nicht im Rahmen der Bundesgerichtsbarkeit vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.
Mitwirkung in vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen und Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten
Als Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wirkt die Generalstaatsanwaltschaft in allen vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und stellt ihre Anträge. Dazu gehören insbesondere die Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte und die von Amts wegen nach sechsmonatiger (und danach spätestens alle drei Monate) Untersuchungshaft beziehungsweise einstweilige Unterbringung vorzunehmende Haftprüfung nach §§ 121 f StPO.
Rechtshilfeangelegenheiten
Im justiziellen Rechtshilfeverkehr sind die Generalstaatsanwaltschaften zuständig für Auslieferungsverfahren bei Auslieferungen an das Ausland. Sie entscheiden selbst über die Bewilligung von Aus- und Durchlieferungsersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands und Norwegens (in anderen Fällen, z.B. bei Aus- bzw.Durchlieferungsersuchen der Türkei, Weißrusslands, Albaniens usw. entscheidet die Bundesregierung über die Bewilligung der Auslieferung).
Der Generalstaatsanwalt als Mittelbehörde
Als Verwaltungsbehörde ist die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt zuständig für alle Personal- und Haushaltsangelegenheiten ihres bzw. seines Bezirks. Ebenso trifft sie bzw. er für ihren oder seinen Bezirk alle Grundsatzentscheidungen in Fragen der Behördenorganisation und des Einsatzes von Informationstechnik (IT). Hinzu kommen alle anderen Zuständigkeiten einer Mittelbehörde in Verwaltungsangelegenheiten.
Sonstige Aufgaben
Als sonstige Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaften sind die Bearbeitung und - innerhalb bestimmter Wertgrenzen - Entscheidung über gegen das Land geltend gemachte Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgungsmaßnahmen, die Vertretung des Landes in Zivilprozessen sowie die Bearbeitung von und Mitwirkung an berufsgerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu nennen. Einzelne Generalstaatsanwaltschaften bearbeiten darüber hinaus bezirksübergreifend berufsgerichtliche Verfahren gegen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften sowie die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen nehmen ebenfalls bezirksübergreifende Aufgaben wahr.
Aufbau einer Generalstaatsanwaltschaft
Eine Generalstaatsanwaltschaft wird von einer Generalstaatsanwältin oder einem Generalstaatsanwalt geleitet. Ihr oder ihm stehen mehrere Leitende Oberstaatsanwältinnen bzw. Leitende Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter, einer zugleich als ihr(e) bzw. sein(e) ständige(r) Vertreter(in), zur Seite.
Die Größe einer Generalstaatsanwaltschaft ist abhängig von den im Einzelfall wahrzunehmenden Aufgaben. Zum einen kommt es darauf an, im welchem Umfang eine Behörde solche Aufgaben, die nur einzelne Behörden zentralisiert wahrnehmen (beispielsweise die Ermittlungen in Staatsschutzsachen, Zentralstellen zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften, zentrale IT-Projekte) zu bearbeiten hat. Ferner hat die Zahl und Größe der nachgeordneten Behörden, letztlich die Zahl der in einem Bezirk anfallenden Ermittlungsaufgaben, auch Einfluss auf den Arbeitsanfall bei der aufsichtsführenden Generalstaatsanwaltschaft.
Eine Generalstaatsanwaltschaft besteht, außer bei sehr kleinen Behörden (die es in Nordrhein-Westfalen nicht gibt), aus mehreren jeweils von einer Leitenden Oberstaatsanwältin bzw. einem Leitenden Oberstaatsanwalt geleiteten Abteilungen. Dieser gehören mehrere Oberstaatsanwältinnen oder Oberstaatsanwälte an. Die Verteilung der einzelnen Aufgaben auf die Abteilungen hängt von der Art der Aufgaben ab. In manchen Behörden wird zwischen Rechts- und Verwaltungsabteilungen unterschieden. Grob vereinfachend kann man sagen, dass in den Rechtsabteilungen die von der Generalstaatsanwaltschaft, in den Verwaltungsabteilungen die von der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt zu erledigenden Aufgaben bearbeitet werden.
Die Aufgaben der Registratur (Aktenverwaltung) und Kanzlei (Schreibwerkserstellung) werden entweder in der in mehrere Abteilungen aufgeteilten Geschäftsstelle und der Kanzlei oder aber von beide Aufgaben integrierenden Serviceeinheiten erledigt, in denen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus beiden Bereichen zusammen arbeiten.