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Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel der Etablierung eines flächendeckenden europaweiten elektronischen Rechtsverkehrs. Sie fördert in diesem Rahmen durch verschiedene Projekte den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur.
In den letzten Jahren wurde dafür - unter maßgeblicher Beteiligung Nordrhein-Westfalens - eine technische Lösung entwickelt, für die sich die Bezeichnung des im Jahre 2010 hierzu gestarteten Förderprojekts "e-CODEX" (e-Justice Communication via Online Data Exchange) eingebürgert hat. Im Mai 2022 wurde eine EU-Verordnung verabschiedet, die die Rolle von e-CODEX als grundlegendem Baustein für die weitere Entwicklung des europäischen elektronischen Rechtsverkehrs festschreibt und dessen Weiterentwicklung und Pflege der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) anvertraut.
Damit ist der Weg für eine nunmehr immer raschere Digitalisierung der verschiedenen Rechtshilfeinstrumente geebnet.
Auch im Bereich justizieller Register treibt die EU die Entwicklung voran. So wurde bereits eine Verknüpfung der Handelsregister aller EU-Mitgliedstaaten miteinander (ebenfalls mit Hilfe von e-CODEX-Bausteinen) umgesetzt. Dies ermöglicht Abfragen über alle Unternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten oder Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert sind. Ferner ist es möglich, Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen auszutauschen. Darüber hinaus sind mittlerweile die verschiedenen nationalen Insolvenzregister miteinander verknüpft, über die sich Bürgerinnen und Bürger europaweit informieren können, ob bei potentiellen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern ggf. Bonitätsprobleme bestehen.