/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Netiquette für den Twitter-/ Instagram-/ LinkedIn-Account und den YouTube Channel des Ministeriums der Justiz

Regeln für die Diskussion auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (JM) ist in den sozialen Netzwerken Twitter, Instagram, LinkedIn und auf YouTube präsent. Wir laden Sie zum Dialog mit uns auf diesen Kanälen ein und freuen uns auf den gegenseitigen Austausch!

Auf Ihre Fragen, Kommentare und Nachrichten antworten wir an den Wochentagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr schnellstmöglich.

Wir bitten um einen verantwortungsbewussten, respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander und in diesem Sinne um Beachtung unserer Netiquette.

Netiquette

    • Sachliche Diskussionen und eine gesunde Diskussionskultur sind ausdrücklich erwünscht. Bleiben Sie aber bitte stets fair!  
    • Verzichten Sie auf Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede und Provokation sowie Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten und/oder gesetzeswidrigen Äußerungen oder Inhalten.
    •  Auch auf kommerzielle Beiträge ist zu verzichten.
    • Erwähnungen und Kommentare sollten einen sachlichen Bezug zum Thema des  Tweets/Videos oder zu den Themen des Ministeriums der Justiz haben.

Geben Sie in der öffentlichen Social Media-Kommunikation zu Ihrem eigenen Schutz mit uns möglichst keine sensiblen Daten an.

Das Ministerium der Justiz NRW behält sich vor, Beiträge, die gegen diese Netiquette verstoßen, zu löschen bzw. den jeweiligen Nutzer künftig aus der Diskussion auszuschließen.

Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.