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Oberlandesgericht Köln, 15 U 159/21

Datum:
17.11.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 159/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:1117.15U159.21.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.05.2021 - 21 O 392/20 – teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung des Klageantrages zu Ziff. 1 gemäß der Wiedergabe der zweitinstanzlichen Sachanträge zu Ziff. I der Gründe verurteilt, dem Kläger Auskunft zu seinen personenbezogenen Daten zu erteilen, die in der Korrespondenz zwischen dem Datenschutzbeauftragten Herrn C. und der Beklagten (E-Mail, postalische Korrespondenz) sowie in Protokollen von Abstimmungsgesprächen, Vermerken zu etwaigen rechtlichen Ausführungen sowie Stellungnahmen an die Beklagte enthalten sind.

Im Übrigen (hinsichtlich der Anträge auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, auf Herausgabe von Kopien und auf Zahlung) wird der Rechtsstreit unter Aufhebung des angefochtenen Urteils und des Verfahrens an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung - auch wegen der Kosten des Berufungsverfahrens und der Mehrkosten der Verweisung - bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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