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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 334/21

Datum:
19.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 334/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0519.6B334.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 40/21
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr Fürsorgepflicht Beurlaubung Verwertungsverbot
Normen:
VOFF NRW §9
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der sich gegen seine Beurlaubung wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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