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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 312/08

Datum:
20.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 312/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0120.1K312.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Teils des Bescheides der V. Q. und U. vom 21. November 2005 und ihres Widerspruchsbescheides vom 23. Januar 2008 verpflichtet, dem Kläger ab dem 21. März 2005 einen Unfallausgleich gemäß § 35 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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