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Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 L 252/11

Datum:
18.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 252/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2011:0718.1L252.11.00
 
Tenor:

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

+

wegen

Anordnung der Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz hier: Regelung der Vollziehung und Prozesskostenhilfeantrag

hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg am 18. Juli 2011 durch

den Richter am Verwaltungsgericht Kaufhold, die Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Haghgu, den Richter Basteck beschlossen:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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