/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Auflage (Erbrecht)

Durch Auflagen verpflichtet der Erblasser den oder die Erben zu einer bestimmten Leistung. Häufiges Beispiel ist die Grabpflege durch die Erben. Die Auflage kann auch die Zuwendung an einen Dritten beinhalten, ohne dass allerdings der Dritte einen eigenen Anspruch auf die Leistung hat.

(Vgl. auch die Ausführungen zur gewillkürten Erbfolge im Bürgerservice).

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z