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Gemeinnützige Einrichtungen

Die Gemeinnützigkeit wird in Deutschland über die Abgabenordnung (§ 52) geregelt. Danach verfolgt eine Einrichtung gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Die der Allgemeinheit dienlichen Zwecke sind breit gefächert und erstrecken sich über Wissenschaft, Religion, allgemeines Sozialwesen, Kultur, Völkerverständigung, Tier- und Umweltschutz bis hin zur Brauchtumspflege.

Im Bereich Formulare/ Gemeinnützige Einrichtungen finden Sie Hinweise zum Online-Antrag zur Aufnahme in die Liste der Geldauflagenempfänger.

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