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Gesundheitsfürsorge

Gefangene erhalten während der Haftzeit freie Heilfürsorge. Die medizinische Behandlung erfolgt durch den Justizvollzug. Diese ist in den in Nordrhein-Westfalen geltenden Vollzugsgesetzen geregelt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die medizinische Versorgung erfolgt durch hauptamtliche Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte sowie durch die Inanspruchnahme von Fachärzten außerhalb des Vollzuges. Hierzu sind in den Vollzugsanstalten speziell ausgestattete Behandlungsräume eingerichtet. Daneben besteht die Möglichkeit der Verlegung der Gefangenen in ein Anstaltskrankenhaus (Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg) oder aus besonderen medizinischen Gründen die zeitweilige Unterbringung in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzuges.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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