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Interaktives Antragsformular

Im elektronischen Rechtsverkehr können Daten über Internet-Dienste übermittelt werden. Die Erfassung dieser Daten erfolgt über Formulare, die der Internet-Browser am Bildschirm anzeigt. Die Eingabe kann dort z.B. über Textfelder, Auswahlboxen oder Listenfelder vorgenommen werden. Die Eingaben können dann entweder sofort im Formular oder nach Übermittlung der Daten auf dem Serverrechner des Empfängers (Providers) geprüft und bei Fehlern Hinweise für die Korrektur gegeben werden. Ebenso ist es möglich, dem Nutzer auf Anfrage Hilfen für das Ausfüllen der Formulare zur Verfügung zu stellen. Hierdurch können eine hohe Sicherheit bei der Antragstellung erreicht und nachträgliche Rückfragen oder die Zurückweisung des Antrages wegen Fehlerhaftigkeit vermieden werden.

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