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Bei Rechtsmitteln handelt es sich um Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung nachprüfen lässt. Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits (Suspensiveffekt). Über Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz (Devolutiveffekt). Rechtsmittel im Zivilprozess und nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind die Berufung, die Revision und die Beschwerde. Rechtsmittel nach der Finanzgerichtsordnung sind die Revision und die Beschwerde.