Die Justiz NRW in den sozialen Medien
Engagement bei Instagram, Facebook, Twitter und YouTube

Die Justiz des Landes betreibt neben den verschiedenen Internetpräsentationen auch verschiedene Kanäle in den sozialen Medien: bei YouTube www.youtube.com/justiznrw externer Link, öffnet neues Browserfenster und www.youtube.com/JustizNRWKarriere externer Link, öffnet neues Browserfenster, bei Twitter twitter.com/JM_NRW externer Link, öffnet neues Browserfenster, bei LinkedIn www.linkedin.com/company/justiznrw externer Link, öffnet neues Browserfenster bei Instagram www.instagram.com/justiz_nrw externer Link, öffnet neues Browserfenster und www.instagram.com/justiz.nrwkarriere externer Link, öffnet neues Browserfenster sowie bei Facebook www.facebook.com/Justiz.NRWKarriere externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Soziale Medien
Datenschutzhinweise

Im Social Media Newsroom werden verschiedene Soziale Medien über Plugins eingebunden (auch „Widgets“ genannt). Diese werden so angeboten, dass Daten erst nach Ihrer Zustimmung mittels einer sogenannten Zwei-Klick-Lösung übertragen werden können. Im Zuge der Zwei-Klick-Lösung werden Sie dazu aufgefordert, ausdrücklich und wissentlich zu entscheiden, ob Sie Plugins Sozialer Medien im Justizportal nutzen möchten. Erst nach dieser Zustimmung können Sie auf die Sozialen Medien im Justizportal zugreifen.

Wenn Sie Soziale Medien im Justizportal aktivieren, gelten für diese Anwendungen stets die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstes. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich darum, vor der Aktivierung die entsprechenden Datenschutzbestimmungen zu beachten, weil im Zweifelsfall bei jedem Aufruf der Sozialen Medien von Ihrem Rechner Daten unmittelbar an deren Betreiber übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.