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Wer durch eine Straftat - körperlich und/oder psychisch - verletzt wurde, steht im Ermittlungs- und Strafverfahren häufig vor vielen Fragen: Wie läuft ein solches Verfahren ab? Gibt es im Gericht Räume, in die ich mich zurückziehen kann, um dem Angeklagten nicht über den Weg zu laufen? Kann ich zu Terminen bei der Polizei oder dem Gericht eine Vertrauensperson mitnehmen?
Hier setzt die psychosoziale Prozessbegleitung an. Sie unterstützt Verletzte zum Beispiel, indem sie sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert, sie zu Vernehmungen begleitet, ihnen Hinweise zum Bedarf nach (weiterer) Hilfe gibt oder auch bei der Alltagsbewältigung hilft. Die Prozessbegleitung gibt durch ihre "Lotsenfunktion" Sicherheit und Orientierung. „Psychosozial“ steht dabei dafür, dass die Begleitung den ganzen Menschen in den Blick nimmt und sich an den individuellen Bedürfnissen von Opfern ausrichtet.
Nachstehend findest Du/finden Sie weitere Informationen zur Prozessbegleitung: