Der ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW
Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Dienste
Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Maßnahmen der Führungsaufsicht und Täter-Opfer-Ausgleich
Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst folgende Fachbereiche:
Die ambulanten Sozialen Dienste der Justiz NRW
In diesem Video-Podcast werden die drei Bereiche und Aufgaben der ambulanten Sozialen Dienste in Nordrhein-Westfalen erläutert: Gerichtshilfe, Führungsaufsicht und Bewährungshilfe.
Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2025