Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Der ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW

Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Dienste

Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Maßnahmen der Führungsaufsicht und Täter-Opfer-Ausgleich

 

Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst folgende Fachbereiche:

Die ambulanten Sozialen Dienste der Justiz NRW

In diesem Video-Podcast werden die drei Bereiche und Aufgaben der ambulanten Sozialen Dienste in Nordrhein-Westfalen erläutert: Gerichtshilfe, Führungsaufsicht und Bewährungshilfe.

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Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2025