Schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen
Qualifizierung der Gefangenen
Mit Maßnahmen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung soll den Gefangenen eine solide berufliche Qualifikation vermittelt werden, um ihnen so ein künftig straffreies Leben zu ermöglichen. So wird geeigneten Gefangenen die Gelegenheit zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegeben. Sie werden in ihrem Bemühen unterstützt, einen anerkannten Abschluss oder eine anschlussfähige, für den Arbeitsmarkt relevante Teilqualifikation zu erlangen.
Der Justizvollzug bietet daher ein breites Spektrum schulischer Maßnahmen an, die vom Unterricht für Analphabeten bis zu höheren Schulabschlüssen reichen. Bei beruflichen Bildungsmaßnahmen erstreckt sich das Angebot von Qualifizierungsmodulen bis zu Vollausbildungungen. In Einzelfällen ist auch ein Studienabschluss möglich.
Im Bereich des auf Förderung und Erziehung ausgerichteten Jugendstrafvollzugs kommt der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der zielgerichteten qualifizierten Beschäftigung der jungen Gefangenen eine besondere Bedeutung zu. Soweit sie der Schulpflicht unterliegen, wird dieser auch in den Justizvollzugsanstalten Rechnung getragen.
Mit der nachstehenden Verknüpfung können die Bildungsangebote in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen 01.06.2025 - 31.05.2026 aufgerufen werden: