
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Privatrecht: Grundbuchrecht, Betreuungs-, Nachlass- und Registerrecht
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur freiwilligen Gerichtsbarkeit und Einzelheiten zu den verschiedenen Verfahren.
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein staatlich geregeltes Verfahren für bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten. Dabei geht es z. B. um die Erteilung eines Erbscheins, die Einrichtung einer Betreuung oder Eintragungen im Grundbuch.
Verantwortlich: Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Stand: 2024