
Registergerichte
Elektronischer Rechtsverkehr bei den Registergerichten in Nordrhein-Westfalen
Bei allen Registergerichten des Landes müssen Anmeldungen zur Eintragung in das Register und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch elektronisch eingereicht werden.
Die Anmeldungen und Dokumente sowie der Inhalt der Register stehen unter www.handelsregister.de über die Internet-Registereinsicht zu Einsicht zur Verfügung
Registergerichte Nordrhein-Westfalen
Alle weiteren Informationen sowie das zum Download bereitstehende Programm finden Sie auf der Website des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches
Allgemeine Informationen
Hintergrund und Ziele sowie Nutzen und Vorteile des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches.