Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Briefumschlag mit @Zeichen
Quelle: Justiz NRW

Registergerichte

Elektronischer Rechtsverkehr bei den Registergerichten in Nordrhein-Westfalen

Bei allen Registergerichten des Landes müssen Anmeldungen zur Eintragung in das Register und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch elektronisch eingereicht werden.

Die Anmeldungen und Dokumente sowie der Inhalt der Register stehen unter www.handelsregister.de über die Internet-Registereinsicht zu Einsicht zur Verfügung

Registergerichte Nordrhein-Westfalen
Alle weiteren Informationen sowie das zum Download bereitstehende Programm finden Sie auf der Website des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches 

Allgemeine Informationen
Hintergrund und Ziele sowie Nutzen und Vorteile des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches.