Besuch mit Kindern
Familiäre Kontakte in Haft
Der Film informiert über den Besuch einer JVA mit Kindern
Besuch mit Kindern
Für minderjährige Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteils eine große Belastung dar. Auch die inhaftierten Elternteile stehen vor der schwierigen Aufgabe, während der Inhaftierung einen vertrauensvollen Kontakt zu dem Kind aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen.
Aus diesem Grund werden in Nordrhein-Westfalen die familiären Kontakte, insbesondere zu minderjährigen Kindern besonders gefördert. So besteht für minderjährige Kinder ein erhöhtes gesetzliches Besuchskontingent von zusätzlich zwei Stunden im Monat. Damit erhöht sich die Mindestbesuchszeit für minderjährige Kinder auf vier Stunden im Monat.
Darüber hinaus bemüht sich Nordrhein-Westfalen, den Bedürfnissen minderjähriger Kinder während des Besuchs besonders Rechnung zu tragen. Informationen über die Besuchsbedingungen für minderjährige Kinder erhalten Sie in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt.