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Der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz für Bürger und nichtprofessionelle Einreicher

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften

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Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen.

Für die Einreichung in elektronischer Form stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Sie haben die Möglichkeit der Nutzung des elektronischen Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Informationen zum elektronischen Bürger- und Organisationspostfach finden sie hier

Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger "Mein Justizpostfach" nutzen. Der Dienst ermöglicht ihnen eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz. "Mein Justizpostfach" ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ erreichbar. 

Vielen Dank für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.