Der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz für Betreuerinnen und Betreuer
Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen.
Ergänzend zum neuen Vergütungsrecht für Betreuerinnen und Betreuer tritt in Nordrhein-Westfalen am 1. April 2026 die Betreuungsvergütungsformularverordnung (BeVeFoVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Berufsbetreuerinnen und betreuer (§ 19 Abs. 2 BtOG) und Betreuungsvereine (§ 14 BtOG) für Anträge auf Auszahlung ihrer Pauschalvergütung gemäß §§ 8 und 9 VBVG nach neuem Recht das mit der Verordnung eingeführte einheitliche Formular verwenden. Ab dem 1. Juli 2026 ist die Einreichung des Formulars nur noch als elektronisches Dokument zulässig. Das Formular für Anträge nach neuem Recht wird ab dem 1. Januar 2026 über das Justizportal unter dem Link https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung auf dem Formularserver der Justiz NRW abrufbar sein.
Für die Einreichung in elektronischer Form stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Versand aus einer Software für Betreuerinnen und Betreuer
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Betreuungstätigkeit eine hierfür vorgesehene Software verwenden, ist in aller Regel eine Versandkomponente integriert, sodass die Formulare aus der Software unmittelbar über den ERV an die Gerichte geschickt werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Softwarehersteller.
Versand ohne Software für Betreuerinnen und Betreuer
Andernfalls können Sie den Betreuungsvergütungsantrag aus einem kostenlosen „Mein Justizpostfach“ (MJP) oder einem elektronischen Bürgerpostfach (eBO) versenden. Hierzu können Sie das Formular über den oben genannten Link online ausfüllen, als PDF-Datei herunterladen und anschließend als Anlage – vergleichbar einer E-Mail – in das MJP/eBO zum verschlüsselten Versand über den ERV hochladen.
MJP
Zur Einrichtung eines MJP ist zunächst erforderlich, dass Sie ein BundID-Konto anlegen. Besuchen Sie hierzu die Internetseite https://id.bund.de/de und folgen Sie den Anweisungen. Nachdem Sie das BundID-Konto angelegt haben, können Sie ein MJP einrichten. Besuchen Sie hierzu die Internetseite https://mjp.justiz.de und folgen Sie den Anweisungen.
eBO
eBO-Postfächer werden von privaten Herstellern angeboten. Der Erwerb der Software, die Registrierung und Nutzung sind individuell. Eine nicht abschließende Übersicht der Hersteller/Produkte finden Sie unter https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php. Wenden Sie sich bitte unmittelbar an den jeweiligen Hersteller.
Die Übersendung per einfacher Email ist nicht ausreichend.