
Opferschutz
Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie
Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Opferschutzrichtlinie (COM (2023) 424 final) vorgelegt. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, dass alle Opfer von Straftaten in der EU und besonders schutzbedürftige Opfer, wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, angemessen unterstützt werden. Die Richtlinie soll Mindestvorschriften festlegen, um die Informationen für Opfer, die Begutachtung von Opfern, die spezialisierten Unterstützungsdienste und die Maßnahmen für Opfer einer Straftat zu verbessern. Zudem soll ihnen eine wirksamere Teilnahme am Strafverfahren und der Zugang zu Entschädigungen durch den Täter ähnlich des deutschen Adhäsionsverfahrens (§§ 403 ff. StPO) ermöglicht werden.
Um den Zugang zur Justiz zu erleichtern, sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Opfer Straftaten mithilfe leicht zugänglicher und benutzerfreundlicher Informations- und Kommunikationstechnologien anzeigen können, was auch die Vorlage von Beweismitteln umfassen soll. Zudem sollen Opfer allgemeine Informationen über organisatorische Aspekte der Hauptverhandlung im Strafverfahren vor Gericht sowie - entsprechend den individuellen Bedürfnissen - emotionale Unterstützung in den Gerichtsräumlichkeiten erhalten. Dazu sollen die Mitgliedstaaten eine leicht zugängliche, benutzerfreundliche, kostenlose und vertrauliche Opfer-Hotline mit der EU-weiten Rufnummer 116 000 einrichten.
Die aktualisierte Opferschutzrichtlinie nimmt besonders die Bedürfnisse von Kindern als Opfer von Straftaten in den Blick. Sie soll die Mitgliedstaaten verpflichten, die Verfügbarkeit kind- und altersgerechter Unterstützungs- und Schutzdienste sicherzustellen, die einen koordinierten behördenübergreifenden Mechanismus wie ärztliche Untersuchungen, emotionale und psychologische Unterstützung, die Möglichkeit der Anzeige von Straftaten, die individuelle Begutachtung des Schutz- und Unterstützungsbedarfs und die Möglichkeit der Videoaufzeichnung von Zeugenaussagen von Opfern im Kindesalter umfassen.
Der Richtlinienvorschlag wird im Rat von der Ratsarbeitsgruppe „Justizelle Zusammenarbeit in Strafsachen“ (COPEN) behandelt. Der Rat hat am 24. Mai 2024 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) vereinbart. Im Dezember 2024 haben die Trilogverhandlungen von Kommission, Rat und Europäischem Parlament begonnen. Im Europäischen Parlament sind die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), sowie für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) federführend.