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Digitalisierung nach EuZVO und EuBVO

Informationen zur Digitalisierung der Rechtshilfe nach der EuZVO und EuBVO

Erster Meilenstein

Zum 1. Juli 2022 sind zwei zentrale Rechtshilfeverordnungen neu in Kraft getreten: Mit der Europäischen Zustellungsverordnung (Verordnung EU 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, EuZVO) und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (Verordnung EU 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, EuBVO) wird erstmals die vollständige und verpflichtende Digitalisierung zentraler Rechtshilfeinstrumente vorgesehen. Ab dem 1. Mai 2025 werden mehr als 900 deutsche Gerichte der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit grenzüberschreitend über e-CODEX kommunizieren. 

Der Anschluss erfolgt dabei über die von der EU-Kommission bereitgestellt sog. Referenzimplementierung. Die EKE übernimmt hier die Scharnierfunktion zwischen der Europäischen Kommission. Sie ist sog. "single-point-of-contact" für technische Vorgaben aus Europa und koordiniert die Einführung der Referenzimplementierung in Deutschland. Die eigentliche Bereitstellung der Anwendung erfolgt durch IT.NRW.