
Digitalisierung nach EuZVO und EuBVO
Informationen zur Digitalisierung der Rechtshilfe nach der EuZVO und EuBVO
Erster Meilenstein
Zum 1. Juli 2022 sind zwei zentrale Rechtshilfeverordnungen neu in Kraft getreten: Mit der Europäischen Zustellungsverordnung (Verordnung EU 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, EuZVO) und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (Verordnung EU 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, EuBVO) wird erstmals die vollständige und verpflichtende Digitalisierung zentraler Rechtshilfeinstrumente vorgesehen. Ab dem 1. Mai 2025 werden mehr als 900 deutsche Gerichte der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit grenzüberschreitend über e-CODEX kommunizieren.
Der Anschluss erfolgt dabei über die von der EU-Kommission bereitgestellt sog. Referenzimplementierung. Die EKE übernimmt hier die Scharnierfunktion zwischen der Europäischen Kommission. Sie ist sog. "single-point-of-contact" für technische Vorgaben aus Europa und koordiniert die Einführung der Referenzimplementierung in Deutschland. Die eigentliche Bereitstellung der Anwendung erfolgt durch IT.NRW.
Dokumente
Hier finden Sie die wesentlichen Dokumente zum Rollout der Referenzimplementierung