Orientierungsbereich (Sprungmarken)

2 Personen haben ein Gespräch über Finanzen
Quelle: © panthermedia.net / auremar

Arbeitsrecht

Tarifvertragsrecht, Verfahren (Klage, Verhandlung und Urteil, Rechtsmittel und Kosten im Urteilsverfahren)
 

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. wegen Kündigungen, Lohnabrechnungen oder Mitbestimmungsrechten kann das Arbeitsgericht einbezogen werden, wenn etwa ein persönliches Gespräch oder die Einbindung der zuständigen Gewerkschaft erfolglos bleiben.

Verantwortlich: Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, Stand: 2025