
e-CODEX
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel der Etablierung eines flächendeckenden europaweiten elektronischen Rechtsverkehrs. Sie fördert in diesem Rahmen durch verschiedene Projekte den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur.
Um einen hinreichend sicheren eigenen elektronischen Kommunikationsweg für den Austausch justizieller Daten zu ermöglichen und hierfür europaweit einheitliche verlässliche Standards zu schaffen, war im Jahre 2010 das von der Europäischen Kommission geförderte "e-CODEX" (e-Justice Communication via Online Data Exchange) gestartet worden. Dieses im Jahre 2016 abgeschlossene Projekt entwickelte eine Transportlösung und Standards, die anschließend zunächst in den Nachfolgeprojekten Me-CODEX (Maintenance of e-CODEX) und Me-CODEX II weiterbetrieben und weiterentwickelt wurden. Die einheitlichen Standards ermöglichen die Interoperabilität zwischen verschiedenen nationalen IT-Lösungen, ohne diese im Kern verändern zu müssen.
Auf der Grundlage des "e-CODEX-Systems", die ihrerseits generisch ist und für unterschiedliche Handlungsfelder nutzbar gemacht werden kann, wurden bereits diverse Pilotierungen durchgeführt.
Im Bereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (European Small Claims Procedure, Verordnung (EG) Nr. 861/2017, geändert durch Verordnung (EU) 2015/2421 - §§ 1097 ff. ZPO) beabsichtigt Deutschland, sich an dem Pilotbetrieb zu beteiligen, sobald das Europäische Justizportal diese Funktion zur Verfügung stellt. In Nordrhein-Westfalen ist von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, die Zuständigkeit für diese Verfahren zu konzentrieren; hierzu ist per Rechtsverordnung das Amtsgericht Essen bestimmt worden. Es ist auch hier vorgesehen, dort die e-CODEX-Infrastruktur zu implementieren, um so den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch zu ermöglichen.
Zudem wird bereits seit einigen Jahren der Austausch von Daten zwischen Staatsanwaltschaften in NRW und den Niederlanden in Verfahren der internationalen Rechtshilfe pilotiert. Dies betrifft insbesondere den sicheren Datenaustausch im Bereich der "Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen" (European Investigation Order in criminal matters, Richtlinie 2014/41/EU) sowie auch die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen, sowie den Europäischen Haftbefehl (European Arrest Warrant).
Nach der Verabschiedung der e-CODEX-Verordnung wird die Bedeutung von e-CODEX in Zukunft noch deutlich zunehmen:
Die Neufassungen der Europäischen Zustellungsverordnung (Verordnung (EU) 2020/1784) und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (Verordnung (EU) 2020/1783) sehen die verpflichtende Nutzung von e-CODEX bei der grenzüberschreitenden Kommunikation vor. Über 20 weitere Verfahren sollen mit Hilfe von e-CODEX bis zur Ende der Dekade digitalisiert werden, was in den Mitgliedsstaaten erhebliche Aufwände verursachen wird. Die Verordnung schreibt zudem die Rolle von e-CODEX als grundlegendem Baustein für die weitere Entwicklung des europäischen elektronischen Rechtsverkehrs fest und vertraut dessen Weiterentwicklung und Pflege der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) an.
Das Ministerium der Justiz des Landes-Nordrhein-Westfalen war bereits an e-CODEX und allen Folgeprojekten im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz beteiligt und hat jeweils die Funktion des Konsortialführers und Projektkoordinators wahrgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.e-codex.eu sowie des e-Justice Portals.