
Bildung und Arbeit von Gefangenen
Hier finden Sie das Wichtigste zum Thema "Bildung und Arbeit von Gefangenen ".
Neben der Behandlung sozialer und psychischer Problemlagen der Inhaftierten wird im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen auch deren schulische und berufliche Bildung gefördert: Dazu können sie an Orientierungs-, Qualifizierungs- sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und werden so für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung befähigt.