Die elektronische Kommunikation mit der Justiz in Verwaltungsangelegenheiten
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz in Verwaltungsangelegenheiten.

Auch in Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation mit dem Gericht bzw. der Behörde möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Januar 2018 folgende elektronische Zugänge eröffnet:
- Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
- EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Vielen Dank für die Nutzung der elektronischen Kommunikationswege.