Die elektronische Kommunikation mit der Justiz in Verwaltungsangelegenheiten
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz in Verwaltungsangelegenheiten.

Auch in Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation mit dem Gericht bzw. der Behörde möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen und dem De-Mail-Gesetz sind ab dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:
- DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis
- Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
- EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Schon jetzt vielen Dank für die Nutzung der elektronischen Kommunikationswege.