Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Taschenrechner und Unterlagen
Quelle: Justiz NRW

Die Aussetzung der Vollziehung

Auch wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde, muss die Steuer zunächst bezahlt werden, es sei denn, die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids wurde ausgesetzt.