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Informationen

Quelle: Justiz NRW

Allgemeine Informationen zum Opferschutz

Erläuternde Hinweise und Merkblätter

Seit dem Ersten Opferschutzgesetz im Jahr 1986 hat der Gesetzgeber die Situation der Opfer im Strafprozess durch zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben grundlegend verändert. Im Strafprozess sind die Opfer von Straftaten längst nicht mehr nur als Zeuginnen und Zeugen ein bloßes "Beweismittel", sondern haben vielfältige Möglichkeiten, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Das Zeugenschutzgesetz führte im Jahr 1998 für die Opfer schwerer Straftaten den Opferanwalt auf Staatskosten ein. Das Opferrechtsreformgesetz verbesserte im Jahr 2004 die Informationsrechte und erleichterte die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen. Das Zweite Opferrechtsreformgesetz erweiterte die Möglichkeiten des Verletzten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Ein Meilenstein für den Opferschutz war schließlich die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung durch das Dritte Opferrechtsreformgesetz im Jahr 2015. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung sind seit dem 1. Juli 2021 schließlich die Rechte für die Angehörigen getöteter Personen ausgebaut und Unterstützungsmöglichkeiten beim Schutz privater Adressen eingeführt worden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von staatlichen und nicht-staatlichen Opferhilfsprojekten, die die Landesregierung initiiert und fördert. Organisation und Arbeitsweise der Justiz haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Belange der Opfer eingestellt. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind erfahrene Sonderstaatsanwältinnen und -staatsanwälte eingesetzt, die sich ausschließlich oder im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit Verfahren befassen, die besonders schutzbedürftige Opfergruppen betreffen, beispielsweise bei Gewalttaten gegen Frauen oder Kinder, bei Delikten der häuslichen Gewalt, bei Hasskriminalität oder Missbrauchsdelikten. Auch die Gerichte sind auf schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen eingestellt. Zahlreiche Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet. Nähere Informationen zu den Zeugenbetreuungsstellen bieten Ihnen die Internetseiten der zuständigen Gerichte.

Wenn Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen weiter. Ausführliche Informationen über Ihre Position und Ihre Rechte als Verletzte im Strafverfahren, den Ablauf eines Strafverfahrens und weitere Hilfs- oder Unterstützungsangebote bietet Ihnen die Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz, Abteilung III, Stand: 2022