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Quelle: PantherMedia /sdecoret

Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen

Recherchieren Sie im Volltext der wichtigen Entscheidungen aller Gerichte aus Nordrhein-Westfalen.

In der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (NRWEntscheidungen; www.nrwe.de) stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext zur Verfügung. Bitte beachten Sie unsere Hinweise, insbesondere:









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Hinweise zur (möglicherweise kostenpflichtigen) Nutzung

Der Abruf und die Nutzung von Entscheidungen, die bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE enthalten sind, sind kostenfrei. Auf die Art der Nutzung kommt es in diesem Fall nicht an.

Möchten Sie als „Dritter“ (nicht als Verfahrensbeteiligter) eine Entscheidung einsehen bzw. nutzen, die noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE verfügbar ist, und erst auf Ihre Anfrage hin anonymisiert und veröffentlicht wird, kommt es für eine mögliche Kostenpflicht darauf an, für welchen Zweck Sie die Entscheidung nutzen möchten.

Liegt der Nutzungszweck nicht überwiegend im öffentlichen Interesse, sind gemäß § 124 S. 3 JustG NRW i. V. m. Nr. 4 der Anlage 2 „Gebührenverzeichnis“ zu § 124 JustG NRW pro abgerufener Entscheidung Kosten i. H. v. 12,50 Euro zu erheben.

Das öffentliche Interesse ist in der Regel nur dann zu verneinen, wenn der Abruf dem Zweck der Zweitveröffentlichung der Entscheidung im Volltext in einer Entscheidungssammlung, einer Fachzeitschrift oder auf einer Homepage dient oder zum Zwecke der Weiterveräußerung erfolgt, unabhängig davon, ob die Zweitveröf-fentlichung aus gewerblichen oder nicht gewerblichen Motiven erfolgt. Von diesen Fällen abgesehen, ist allein die gewerbliche Nutzung kostenpflichtig, wenn diese erkennbar nicht überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.

Hinweise zur Suchfunktion

Für die Recherche stehen Ihnen umfangreiche Suchfunktionen zur Verfügung, die ausführlich in der Hilfe (Aufruf über die gleichlautende Schaltfläche) beschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Randnummern am rechten Rand des Entscheidungstextes nicht Bestandteil der Originalentscheidung sind, sondern automatisiert vergeben werden, um präzise Zitate zu ermöglichen.

Zitiervorschlag: [Gericht], [Entscheidungsart] vom [Datum], [Aktenzeichen], NRWE, Rn. […].

Bedingt durch das Suchverfahren kann es dazu kommen, dass Entscheidungen angezeigt werden, von denen nur Teile des Aktenzeichens mit dem Aktenzeichen der gesuchten Entscheidung übereinstimmen. Dies stellt keine Fehlfunktion dar, sondern ist aus technischen Gründen erforderlich, um auch mittels unvollständiger Aktenzeichen eine Suche durchführen zu können.

Der Bestand der Rechtsprechungsdatenbank NRWE wird täglich ergänzt und erweitert. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank verfügbar ist. Wenn Sie gleichwohl die Veröffentlichung einer Entscheidung wünschen, können Sie sich an die Verfahrenspflegestelle NRWE (nrwe@olg-koeln.nrw.de) wenden. Über die in diesem Fall möglicherweise anfallenden Kosten würden Sie rechtzeitig informiert werden. Im Übrigen gelten insoweit die unter Hinweise zur Nutzung dargelegten Grundsätze entsprechend.

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