Aktueller Inhalt:
Sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in der Fachgerichtsbarkeit geht es darum, die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Standpunkte von Bürgerinnen / Bürgern wie auch von staatlichen Systemen / Behörden zu überprüfen und möglichst – schon vor der Verhandlung – eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Staatsanwaltschaften sind einzig der Wahrheit verpflichtet und sind nicht „Gegnerinnen“ oder „Gegner“ einer / eines Beschuldigten. Das primäre Ziel ist, Straftaten zu verfolgen und dazu Ermittlungen zu leiten.